WIE WERDE ICH SCHIEDSRICHTER?
Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? Doch wie alt muss ich mindestens sein, wo kann ich mich anmelden und wie umfangreich ist die Ausbildung? Mit den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen beantwortet.
Mindestalter
Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. In einzelnen Landesverbänden wird hiervon abgewichen. Im FV Rheinland gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.
Weitere Voraussetzungen
Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 12 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen (siehe Rubrik „Termine“) teilzunehmen. Besucht werden müssen mind. 6 Belehrungsabende im Jahr.
Ausbildung
DIE INHALTE DER AUSBILDUNG UMFASSEN
- die aktuellen Fußballregeln,
- die dazu herausgegebenen Entscheidungen des International Football Association Board,
- die Anweisungen des DFB,
- weitere Hinweise in den Fußballregeln,
- Möglichkeiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Aggressionen,
- Überblick über Satzung und Ordnungen des Verbandes
Die Präsenzzeit findet nur noch an zwei Samstagen statt, ein Teil des Lehrgangs findet von zu Hause aus online statt.
Prüfung
Der theoretischen Ausbildung schließt sich eine Prüfung mit 30 Regelfragen an. Auf Kreisebene findet zeitnah nach der theoretischen Prüfung auf einem Sportgelände dezentral die praktische Ausbildung in einem Umfang von 3-4 Lerneinheiten statt.
Einsätze
Nach Prüfung pfeift ihr, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Kreisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrenen Paten. Im Kreis Hunsrück-Mosel ist dafür der Nachwuchsreferent Jürgen Weiske zuständig. Der SR wird vom jeweiligen Ansetzer für Senioren- oder Jugendspiele eingeteilt.
Finanzen
Die Schiedsrichterausstattung wird normalerweise vom Verein gestellt, für den man als Schiedsrichter tätig ist. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt (im FVR 0,30€ pro gefahrenen km), dazu kommt noch eine Aufwandsentschädigung (Spesen). Im Jugendbereich liegt diese zwischen 20-35€, im Seniorenbereich 30-45€ pro Spiel.
Erster Ansprechpartner
Auskünfte erteilt dir gerne unser Nachwuchsreferent Torsten Moog oder Obmann Ingo Kreutz.
Weitere Infos
Hier findest du weitere Infos auf der Seite des FV Rheinland